4. September 2026 · Ratgeber
Zugewinnausgleich in einfachen Zahlen
Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung verglichen, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte des Unterschieds kann der andere als Ausgleich fordern. Es wird nicht jedes Sofa geteilt. Es werden zwei Salden gegenüberstellt.
Zwei Stichtage
Das Anfangsvermögen ist das Vermögen am Tag der Heirat. Das Endvermögen ist das Vermögen am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Was dazwischen entsteht, ist der Zugewinn, nach Abzug der Verbindlichkeiten. Ein negatives Anfangsvermögen wird auf null gesetzt, Schulden zum Endestichtag mindern das Endvermögen.
Ein Beispiel mit runden Zahlen, keine Auskunft über einen echten Fall: Bei der Heirat hat eine Ehegattin 20.000 Euro auf dem Konto, der Ehemann nichts. Bei Zustellung des Antrags hat sie 80.000 Euro, er 40.000 Euro. Ihr Zugewinn beträgt 60.000 Euro, seiner 40.000 Euro. Die Differenz ist 20.000 Euro, die Hälfte davon, 10.000 Euro, kann er verlangen. Die Wohnung, die nur auf einem Namen steht, geht durch diese Rechnung nicht automatisch zur Hälfte über. Sie bleibt Eigentum, ihr Wert steckt im Saldo.
Was nicht in den Zugewinn fällt
Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, auch wenn sie während der Ehe anfallen, und zwar mit dem Wert am Tag des Erwerbs. Die Wertsteigerung danach kann zum Zugewinn gehören. Ein geerbtes Haus, das im Wert steigt, ist deshalb nicht vollständig tabu. Privilegiert ist der Ausgangswert, nicht jede spätere Marktentwicklung.
Hausrat, der dem täglichen Gebrauch dient, wird oft gegenständlich geteilt und nicht über den Zugewinn. Ein Ehering und das Kinderbett folgen anderen Regeln als ein Depot. Eheverträge können den Ausgleich ausschließen oder beschränken. Wir lesen den Vertrag, bevor jemand eine Hälfte anbietet.
Belege und Bewertung
Zum Anfangsvermögen taugen alte Kontoauszüge, Kaufverträge, Steuerbescheide aus dem Heiratsjahr. Zum Endvermögen: aktuelle Konto- und Depotstände, Darlehensvaluta, der Grundbuchstand. Bei einer Immobilie in Köln reicht der Kaufpreis von vor fünfzehn Jahren nicht. Wir holen eine nachvollziehbare Bewertung ein, wenn die Eheleute sich nicht auf einen Marktwert einigen.
Illoyale Vermögensminderungen kurz vor dem Stichtag, etwa ein plötzliches Verschenken des Depots an die Geschwister, kann das Gericht dem Endvermögen wieder hinzurechnen. Solche Vorgänge gehören in die Aufstellung, nicht in eine Fußnote.
Die Ausgleichsforderung ist ein Zahlungsanspruch. Wer das Haus behalten will, muss oft den anderen auszahlen und gleichzeitig den Zugewinn bedienen. Beides rechnen wir getrennt, sonst entsteht eine Summe, die niemand finanzieren kann. Wenn eine Immobilie im Raum steht, ist Miriam Soltau die richtige Ansprechpartnerin; den Termin dazu fragen Sie über das Kontaktformular an.