Erstattung
Absage, Ausfall und Rückzahlung von Vorschüssen.
Diese Regeln gelten für die Erstberatung und für anschließende Mandate der Insight Lakeway Rechtsanwaltskanzlei. Stand: 1. September 2026.
Erstberatung absagen
Eine bezahlte Erstberatung können Sie bis zwei volle Werktage vor dem Termin kostenfrei absagen. Die Frist endet um 16 Uhr des zweiten Werktags. Geht die Absage früher ein und ist die Gebühr von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer bereits überwiesen, erstatten wir den vollen Betrag.
Geht die Absage später ein, behalten wir die Hälfte der Netto-Gebühr zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ein, wenn der Termin noch anderweitig vergeben werden kann. Hat die beratende Person die Akte bereits durchgesehen, ist die volle Gebühr verdient. Das teilen wir in der Antwort auf die Absage mit.
Umbuchung
Ein Termin lässt sich einmal ohne Abzug verschieben, wenn der neue Wunsch mindestens zwei Werktage vorher genannt wird und innerhalb von sechs Wochen liegt. Jede weitere Verschiebung behandeln wir wie eine späte Absage. Wir schlagen Ersatzzeiten in den Sprechzeiten vor: Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr.
Nichterscheinen
Erscheinen Sie ohne Absage nicht in der Kanzlei und sind Sie auch im Videogespräch nicht erreichbar, ist die Erstberatungsgebühr verdient. Wir warten fünfzehn Minuten. Ein Nachholtermin ist dann ein neuer Auftrag.
Bereits begonnene Arbeit
Sobald auf Ihre Weisung ein Schreiben an die Gegenseite, an ein Gericht oder an einen Versorgungsträger hinausgegangen ist, bleibt die dafür nach dem RVG entstandene Gebühr geschuldet. Dasselbe gilt für einen eingereichten Scheidungsantrag. Eine bereits entworfene, aber noch nicht versandte Vereinbarung rechnen wir nach dem tatsächlichen Aufwand anteilig ab und legen die Entwurfsfassung bei.
Gutachten, Übersetzungen oder Auszüge, die wir in Ihrem Auftrag bei Dritten bestellt haben, erstatten wir nicht. Diese Rechnungen reichen wir im Original weiter.
Vorschuss
Vorschüsse verrechnen wir mit der Schlussrechnung. Ein Überschuss wird ausgezahlt. Ein Fehlbetrag setzen wir mit der Schlussrechnung an. Gerichtskosten, die das Familiengericht bereits einbehalten hat, kann die Kanzlei nicht erstatten. Anträge auf Rückzahlung von Gerichtskosten richten Sie, soweit das Gesetz es vorsieht, an die Gerichtskasse; wir sagen Ihnen, welcher Antrag in Ihrer Sache in Betracht kommt.
Frist, Weg und Kontakt
Erstattungen überweisen wir innerhalb von vierzehn Tagen nach der Absage oder nach der Schlussrechnung auf das Konto, von dem die Zahlung eingegangen ist. Ein anderes Konto nennen Sie uns schriftlich. Barauszahlung in der Kanzlei bieten wir nicht an.
Absagen und Erstattungswünsche senden Sie an info@insight-lakeway.click oder rufen Sie +49-221-694257 an. Bitte nennen Sie den Termin und den Namen, auf den die Rechnung lautet. Die Kanzleiadresse lautet 39,Kirchstraße,Köln,Nordrhein-Westfalen,50667,Germany.
Ausnahmen
Bei nachgewiesener eigener Erkrankung oder einer gerichtlichen Ladung am selben Tag, die Ihnen erst am Vortag zugegangen ist, erstatten wir die volle Erstberatungsgebühr auch bei später Absage und bieten einen Ersatztermin an. Für laufende Gerichtsverfahren gilt diese Kulanz nicht, weil Fristen dort unabhängig vom Termin in der Kanzlei laufen.