Leitmandat

Erstberatung zur Trennung und Scheidung

Ein abgegrenztes Gespräch für Menschen, die eine Trennung prüfen oder schon getrennt leben und eine belastbare Einschätzung brauchen, bevor Briefe an den anderen Ehegatten gehen.

Lesesaal mit langen Tischreihen und Lampen

Für wen das Gespräch gedacht ist

Die Erstberatung richten wir an Ehegatten und an Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Bezug zu Köln oder Nordrhein-Westfalen. Typisch ist der Moment, in dem ein Auszug bevorsteht, ein Schreiben der Gegenseite eingegangen ist oder unklar bleibt, ob das Trennungsjahr schon läuft.

Nicht passend ist die Beratung, wenn bereits ein anderer Anwalt in derselben Sache mandatiert ist. Dann braucht es zuerst eine Entpflichtung. Strafrecht, Aufenthalt und Gesellschaftsrecht bearbeiten wir in dieser Kanzlei nicht.

Was Sie mitnehmen

Am Ende steht keine allgemeine Rechtsauskunft, sondern eine Einordnung Ihres Sachverhalts: ob ein Scheidungsantrag schon zulässig wäre, welche Folgesachen im Verbund mitlaufen, und welche drei Unterlagen als Nächstes fehlen. Die Kurznotiz schicken wir innerhalb von fünf Werktagen nach dem Termin, per E-Mail als PDF.

Umfang

Enthalten sind das Gespräch von 75 Minuten, das Durchsehen der mitgebrachten Unterlagen und die Kurznotiz. Wir prüfen Ehevertrag, Trennungsdatum, grobe Einkommenslage und die Situation der Kinder, soweit Sie dazu Angaben machen.

Nicht enthalten sind der Entwurf eines Scheidungsantrags, Schriftsätze an die Gegenseite, Verhandlungen, Gerichtstermine und die Berechnung eines vollständigen Zugewinnausgleichs mit Gutachten. Diese Arbeit beginnt erst mit einer Vollmacht und einem eigenen Honorar nach dem RVG.

Wer berät

Den Termin führt Lena Hartwig, Jonas Rehberg oder Miriam Soltau. Wir teilen nach dem Schwerpunkt zu: Vermögen und Immobilie eher bei Miriam Soltau, Unterhalt und Umgang eher bei Jonas Rehberg, die Gesamtlage der Scheidung bei Lena Hartwig. Sie erfahren den Namen mit der Terminbestätigung.

Ort und Vorbereitung

Der Termin findet in der Kanzlei statt oder, wenn Sie das vorziehen, als Videogespräch. Bitte halten Sie bereit: Heiratsurkunde oder Familienbuch, die letzten drei Gehaltsabrechnungen beider Seiten, soweit vorhanden, eine Liste der Konten und Immobilien, bestehende Vereinbarungen und das Datum, an dem einer von Ihnen aus dem gemeinsamen Haushalt ausgestiegen ist.

Fehlt etwas, sagen wir das am Anfang. Wir verschieben lieber zehn Minuten auf fehlende Zahlen, als mit gerundeten Beträgen zu rechnen.

Honorar und nächster Schritt

Die Gebühr beträgt 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das ist die Höchstgebühr nach § 34 RVG für eine Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie wird vor dem Termin in Rechnung gestellt. Ob sie auf ein späteres Mandat angerechnet wird, sagen wir schriftlich zu, bevor Sie eine Vollmacht unterschreiben. Eine Anrechnung ist nicht automatisch geschuldet.

Termin für die Erstberatung anfragen