Honorar

Eine feste Gebühr nur für das erste Gespräch. Danach zählt der Wert der Sache.

Familienrechtliche Mandate folgen in Deutschland dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ein Pauschalpreis für „die Scheidung“ wäre irreführend, solange Einkommen, Versorgung und Vermögen unbekannt sind.

Erstberatung

190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das ist die gesetzliche Höchstgebühr nach § 34 RVG, wenn eine Verbraucherin oder ein Verbraucher erstmalig in derselben Angelegenheit beraten wird. Die Rechnung stellen wir vor dem Termin. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Eine Ratenzahlung für diese Gebühr bieten wir nicht an.

Die 75 Minuten und die Kurznotiz sind damit abgegolten. Schriftsätze, Anträge und Termine beim Familiengericht sind es nicht.

Außergerichtliche Tätigkeit

Schreiben an die Gegenseite, der Entwurf einer Trennungs- und Folgenvereinbarung oder die Verhandlung über die Ehewohnung werden als Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV RVG abgerechnet. Der Gebührensatz richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit, häufig um 1,3. Die Bemessungsgrundlage ist der Gegenstandswert: beim Unterhalt das Jahresinteresse, bei der Ehewohnung der Wohnwert, beim Zugewinn die Ausgleichsforderung.

Ein Beispiel, kein Angebot: Liegt der Kindesunterhalt im Streit und lässt sich der Jahresbetrag beziffern, nennen wir den Wert und die sich daraus ergebende Gebühr schriftlich, bevor das erste Schreiben hinausgeht. Ohne diese Zahl erteilen wir keinen Auftrag zur Korrespondenz.

Gerichtliches Scheidungsverfahren

Im Scheidungsverfahren entstehen Verfahrensgebühr und, wenn ein Termin stattfindet, Terminsgebühr. Der Verfahrenswert einer Scheidung knüpft an das Einkommen der Ehegatten und an das Vermögen an. Der Versorgungsausgleich hat einen eigenen Wert. Dazu kommen Gerichtskosten, die das Gericht selbst anfordert, nicht wir.

Vor der Einreichung bitten wir um einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen eigenen Gebühren. Den Betrag rechnen wir auf der Grundlage der von Ihnen genannten Einkommen. Ändert das Gericht den Wert, passen wir die Schlussrechnung an.