Erstberatung
190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das ist die gesetzliche Höchstgebühr nach § 34 RVG, wenn eine Verbraucherin oder ein Verbraucher erstmalig in derselben Angelegenheit beraten wird. Die Rechnung stellen wir vor dem Termin. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Eine Ratenzahlung für diese Gebühr bieten wir nicht an.
Die 75 Minuten und die Kurznotiz sind damit abgegolten. Schriftsätze, Anträge und Termine beim Familiengericht sind es nicht.