Ablauf

Sechs Stationen, von der Terminanfrage bis zur Rechtskraft.

Nicht jede Trennung durchläuft alle Stationen. Fehlt das Trennungsjahr, bleibt der Antrag liegen. Fehlt Streit über das Vermögen, endet vieles in einer Vereinbarung vor dem Gerichtstermin.

Aufgeschlagene Bücher in warmem Licht
01

Anfrage

Sie schreiben über das Formular oder rufen an. Wir brauchen den Gegenstand — Trennung, Unterhalt, Wohnung, Vermögen — und einen möglichen Zeitraum. Innerhalb von zwei Werktagen kommt ein Terminvorschlag. Sensible Kontostände gehören nicht in die erste E-Mail.

02

Erstberatung

75 Minuten in der Kirchstraße oder im Video. Wir halten das Trennungsdatum fest, sichten die mitgebrachten Papiere und sagen, welcher Antrag schon zulässig wäre. Die Kurznotiz folgt in fünf Werktagen. Details stehen bei der Erstberatung.

03

Vollmacht und Vorschuss

Wenn Sie die Vertretung wünschen, unterschreiben Sie eine Vollmacht. Wir nennen den voraussichtlichen Gegenstandswert und den Vorschuss, bevor das erste Schreiben an die Gegenseite oder an das Gericht geht. Ohne diese Zahl beginnt kein weiteres Mandat.

04

Trennungsjahr und Vereinbarungen

Liegt das Jahr noch nicht voll, regeln wir das, was nicht warten kann: Ehewohnung, Hausrat, Umgang, laufenden Unterhalt. Jede Vereinbarung formulieren wir so, dass sie später zum Scheidungsantrag passt und nicht im Termin wieder aufgerissen wird.

05

Antrag beim Familiengericht

Der Scheidungsantrag geht im Verbund mit dem Versorgungsausgleich hinaus. Versorgungsträger werden um Auskunft gebeten. Das dauert oft mehrere Monate und hängt nicht an unserem Postausgang, sondern an den Rentenversicherungsträgern. Sie bekommen Kopien der Schriftsätze.

06

Termin und Abschluss

Im Termin wird die Scheidung ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen und Folgesachen geklärt oder abgetrennt sind. Danach prüfen wir die Beschlussformel, die Rechtskraft und die Schlussrechnung. Einen ungenutzten Vorschuss erstatten wir, wie auf der Seite zur Erstattung beschrieben.

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