Beratung

Fünf Aufträge, die in einer Trennung wirklich vorkommen.

Wir führen keine Sammelmandate „rund um die Familie“. Jeder Auftrag hat einen Gegenstand: das erste Gespräch, das Trennungsjahr, der Scheidungsantrag, die Kinder oder das Vermögen.

Steinerne Gerichtsfassade mit hohen Fenstern
Beschriebene Blätter und ein Füller

Erstberatung zur Trennung und Scheidung

Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die wissen wollen, wo sie rechtlich stehen. 75 Minuten, schriftliche Kurznotiz, 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Vertretung und Anträge sind nicht enthalten.

Ablauf, Vorbereitung und Grenzen

Gasse einer alten europäischen Stadt am Abend

Begleitung im Trennungsjahr

Solange der Scheidungsantrag noch nicht zulässig ist, regeln wir Ehewohnung, Hausrat und einen Umgangskalender. Wir dokumentieren das Trennungsdatum so, dass es später vor dem Familiengericht trägt. Abgerechnet wird nach dem RVG, sobald der Gegenstandswert feststeht.

Gespräch zum Trennungsjahr anfragen

Säulengang eines öffentlichen Gebäudes

Scheidungsantrag und Gerichtstermin

Wir reichen den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein, holen die Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein und vertreten Sie im Termin. Beide Ehegatten brauchen eine eigene anwaltliche Vertretung. Den Verfahrenswert rechnen wir vor der Einreichung durch, damit der Vorschuss nicht aus der Luft gegriffen ist.

Scheidungsmandat anfragen

Erwachsener und Kind gehen eine Straße entlang

Sorge, Umgang und Unterhalt

Wechselmodell, Ferienregelung, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen wir nur, wenn die gemeinsame Sorge das Kind belastet und nicht, weil der Streit zwischen den Eltern laut ist.

Frage zu Sorge oder Unterhalt stellen

Helle Wohnung mit Holzboden und Fensterlicht

Zugewinn, Immobilie und Hausrat

Wir stellen Anfangs- und Endvermögen gegenüber, markieren privilegierte Erwerbe wie Erbschaften und klären, wer das Haus oder die Einbauküche behält. Bewertungen von Immobilien holen wir ein, statt mit Schätzwerten aus dem Gespräch zu rechnen.

Wie sich das Honorar am Wert orientiert

Was Sie vor dem ersten Anruf klären können

Ob Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geführt haben, ob minderjährige Kinder im Haushalt leben, und ob bereits ein Schreiben der Gegenseite vorliegt. Den Rest sortieren wir im Termin. Den Weg vom Anruf bis zum Scheidungstermin beschreiben wir auf der Seite zum Beratungsablauf.