Erstberatung zur Trennung und Scheidung
Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die wissen wollen, wo sie rechtlich stehen. 75 Minuten, schriftliche Kurznotiz, 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Vertretung und Anträge sind nicht enthalten.
Beratung
Wir führen keine Sammelmandate „rund um die Familie“. Jeder Auftrag hat einen Gegenstand: das erste Gespräch, das Trennungsjahr, der Scheidungsantrag, die Kinder oder das Vermögen.
Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die wissen wollen, wo sie rechtlich stehen. 75 Minuten, schriftliche Kurznotiz, 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Vertretung und Anträge sind nicht enthalten.
Solange der Scheidungsantrag noch nicht zulässig ist, regeln wir Ehewohnung, Hausrat und einen Umgangskalender. Wir dokumentieren das Trennungsdatum so, dass es später vor dem Familiengericht trägt. Abgerechnet wird nach dem RVG, sobald der Gegenstandswert feststeht.
Wir reichen den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein, holen die Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein und vertreten Sie im Termin. Beide Ehegatten brauchen eine eigene anwaltliche Vertretung. Den Verfahrenswert rechnen wir vor der Einreichung durch, damit der Vorschuss nicht aus der Luft gegriffen ist.
Wechselmodell, Ferienregelung, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen wir nur, wenn die gemeinsame Sorge das Kind belastet und nicht, weil der Streit zwischen den Eltern laut ist.
Wir stellen Anfangs- und Endvermögen gegenüber, markieren privilegierte Erwerbe wie Erbschaften und klären, wer das Haus oder die Einbauküche behält. Bewertungen von Immobilien holen wir ein, statt mit Schätzwerten aus dem Gespräch zu rechnen.
Ob Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geführt haben, ob minderjährige Kinder im Haushalt leben, und ob bereits ein Schreiben der Gegenseite vorliegt. Den Rest sortieren wir im Termin. Den Weg vom Anruf bis zum Scheidungstermin beschreiben wir auf der Seite zum Beratungsablauf.